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Königliche Jagdreviere |
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3. Aufgaben : Dank des Willens unseres Königshauses sind die königlichen Jagdgebiete zu richtungweisenden Wäldern geworden, in denen nachzuweisen versucht wird, dass durch den Dialog durchaus unterschiedliche Zielsetzungen in Einklang gebracht werden können. Geschichtlicher Rückblick : Kraft des Artikels 13 des Jagdgesetzes vom 28. Februar 1882 ist die Ausübung des Jagdrechtes in den Waldgebieten von Soignes, Saint-Hubert und des Hertogenwaldes sowie auf den staatseigenen Besitztümern neben der Domaine d’Ardenne in Ciergnon dem König vorbehalten. In den Wald- und Jagdgebieten von Saint Hubert und des Hertogenwaldes wurde das Jagdrecht bis Anfang der achtziger Jahre vom Könighaus selber noch ausgeübt. 1982 beschloss König Baudouin jedoch, die Ausübung dieses königlichen Jagdrechtes einem Verwaltungsrat anzuvertrauen, um auf diesen beiden Territorien eine aus weidmännischer, wissenschaftlicher und sozialpädagogischer Sicht beispielhafte Verwaltung einzurichten. 1995 bestätigte König Albert II für fünf Jahre das Mandat des Verwaltungsrates und übertrug der Generaldirektion der natürlichen Ressourcen und der Umwelt der wallonischen Region eine stärkere Verantwortung bei der Verwirklichung dieser exemplarischen Verwaltung. 2000 und 2005 wurde das Mandat des Verwaltungsrates verlängert. Die wallonische Region verpflichtete sich zu Fortsetzung der Verwaltung dieser beiden Territorien und deren weiteren Entwicklung entsprechend den Anweisungen unserer königlichen Herrscher. Wichtigste Zielsetzungen : Die Ziele, die sich der König für die Territorien des Hertogenwaldes und Saint-Michel Freyr gesetzt hat, lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Ein Ziel ist die Entwicklung eines multifunktionalen Waldes, der den Erwartungen der heutigen Gesellschaft entspricht (ökologisch, wirtschaftlich und sozial), wobei im Blickpunkt die Entwicklung eines günstigen Umfeldes für den Hirsch, der außerdem das Kernstück einer beispielhaften Wildbewirtschaftung werden soll, steht. 2. Die Territorien müssen ebenfalls als Versuchsstandorte für die zielorientierte wissenschaftliche Erforschung der Tierwelt der Hochardennen, zum einen, und der Problematik des erforderlichen Gleichgewichtes zwischen den Interessen des Waldes an und für sich und denen der Tiere, die im Wald leben, und denen der Menschen, die sich im Wald entspannen möchten. 3. Schlussendlich haben die Gebiete eine pädagogische Aufgabe zu übernehmen, sowohl auf Ebene der Wildbewirtschaftung als auch in der Verwaltung eines multifunktionalen Waldes. Die menschlichen Mittel : Die menschlichen Mittel, die für die Verwaltung der königlichen Jagdgebiete aufgebracht werden, verteilen sich auf vier Ebenen: 1. Der Verwaltungsrat der königlichen Jagdgebiete unter dem Vorsitz des Generaldirektors der natürlichen Ressourcen und der Umwelt, der letzteren in seinen Entscheidungen mit Rat und Tat zur Seite steht, setzt sich aus einem Dutzend Persönlichkeiten zusammen, die vom König aus dem weidmännischen, wissenschaftlichen und Forstbereich ausgewählt wurden. 2. Das Personal der Abteilung für die Natur und die Forste und in besonderem Maße das Personal der Forstämter Verviers, Nassogne und Saint-Hubert vollstrecken vor Ort die Entscheidungen des Verwaltungsrates. 3. Das Personal des Laboratoire de la Faune sauvage et de Cynégétique (Centre de Recherche de la Nature, des Forêts et du Bois) befasst sich mit dem wissenschaftlichen Teil der Aufgabe. 4. Lokale Beteiligten wie das Personal der Regionalzentren für die Einführung in die Umwelt von Fourneau Saint-Michel und Bérinzenne oder Tierfotografen bieten von Zeit zu Zeit auch ihre Unterstützung an.
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