Königliche Jagdreviere

   
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4. Wildbewirtschaftung : 4.1 Verwaltung der Wildbestände

 

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Die Verwaltung der Hirsch-, Wildschwein- und Rehbestände setzt eine Beantwortung der drei nachstehenden Fragestellungen voraus:

• Wie viele Tiere dürfen idealerweise entnommen werden?

• Welche Tiere dürfen aus dem Bestand genommen werden?

• Und zu guter Letzt: wie sollen die Abschüsse erfolgen?

Die Bestimmung der Zahl der zu entnehmenden Tiere erfordert unter anderem eine Schätzung der Wildbestände auf dem betreffenden Territorium und/oder Mittel zur Beantwortung der Frage, ob die betreffenden Wildbestände mit ihrem Lebensumfeld im Einklang stehen. Hier werden zum einen die Wildzählungsverfahren und zum anderen die Aufnahme von Wildverbissindikatoren auf die Pflanzenwelt angesetzt.

Bezüglich der Wahl der zu entnehmenden Tiere wird im wesentliche von der Notwendigkeit ausgegangen, dem Bestand eine Struktur zu bieten, die mit der unter vollkommen natürlichen Bedingungen vergleichbar ist. Das setzt die Suche nach dem Gleichgewicht der Geschlechter sowie eine pyramidenförmige Altersstruktur voraus. Neben der direkten Beobachtung erlaubt die Analyse der Jagdtabellen eine Einschätzung der Struktur der betreffenden Wildbestände.

Die Bejagungsverfahren, die anzuwenden sind, sind u.a. dem doppelten Streben nach – zum einen – eine effiziente Einschränkung der Störungen der Tiere und – zum anderen – nach den bestmöglichen Abschussbedingungen, um Verletzungen der Tiere zu vermeiden.


-> Zählungen

-> Wildverbissindikatoren auf die Pflanzenwelt

-> Bejagungsweisen

-> Jagdabschüsse

-> Analyse der Jagdtabelle

 

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