|
|
|||||||||
Königliche Jagdreviere |
|||||||||
| FR - NL - DE | |||||
|
Die „Wildbewirtschaftung“ im engeren Sinn ist die Regulierung der Wildbestände durch das Bejagen. Im Laufe der Zeit und unter dem Einfluss – insbesondere – der deutschen weidmännischen Ethik („Wildhege“) hat sich das Konzept der Wildbewirtschaftung auf die Verwaltung des Lebensumfeldes des Wildes ausgedehnt. Laut diesem Konzept verfügt die Jagd über dasselbe Initiativrecht auf beiden Gebieten. Das ist jedoch nicht mehr der Fall, wenn die Jagd sowohl über das Recht der Regulierung der Wildbestände als auch über das Recht der Gestaltung deren Lebensumfeldes verfügt, d.h. wenn die Jagd dem Eigentümer der betreffenden Territorien gehört. Im Fall der Jagdreviere der Krone bezieht sich der „Vorbehalt“ zugunsten der Krone laut Artikel 13 des Jagdgesetzes lediglich auf die Ausübung der Jagd an und für sich. Das Gebiet ist hingegen im Besitz der Region (Hertogenwald und 1.500 ha von Saint-Michel-Freyr) oder der Gemeinden (die restlichen 2.500 ha von Saint-Michel-Freyr). Wenn der Verwaltungsrat der Jagdreviere der Krone versucht, ein Gleichgewicht zwischen eines bestimmten Überschusses und einer vollen Entfaltung der Wildbestände, zum einen, und einer vielfältigen Vegetation und einem ergiebigen Wald, zum anderen, zu finden, hat er zwar die Möglichkeit, auf diesen Überschuss und die entscheidenden Faktoren der „Wildqualität“ einzuwirken, kann aber nur durch Überzeugungsarbeit die Region oder die Gemeinden dazu bewegen, Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen des Wildes zu ergreifen. Es ist also kein Wunder, dass, selbst wenn die Erfolge der Wildbewirtschaftung, die durch wissenschaftliche Erkenntnisse unablässig unterstützt wird, bemerkenswert sind, vor allem in Saint-Michel – Freÿr, die Aufnahmekapazitäten des Lebensumfeldes des Wildes nur durch breit angelegte Maßnahmen und bedeutende Finanzmittel, beispielweise wie bei dem später an dieser Stelle behandelten „Projekt Life-Tourbières“, radikal zu verbessern sind.
-> Verwaltung der Wildbestände -> Verwaltung des Lebensraumes
|
Gesetzliche Vermerke - Datenschutz - Vermittler - Zugänglichkeit |