Königliche Jagdreviere

   
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1. Zum Geleit :

 

Willkommen auf dem Internetsite der Jagdreviere der belgischen Krone

 

Seit 1982, unter dem Regnum König Baudouins, hat die Krone ausdrücklich auf die direkte und persönliche Wahrnehmung ihres Jagdrechtes in den Revieren des Hertogenwaldes und Saint-Michel – Freyr verzichtet. Dieses Recht war der Krone laut Artikel 13 des Jagdgesetzes vom 28. Februar 1882 zugesprochen worden.

 

König Baudouin hatte den Wunsch geäußert, den Jagdrevieren der Krone eine dreifache Aufgabe zu erteilen:

• Organisation eines beispielhaften Jagdgebietes,

• Entwicklung eines erlesenen Versuchsgebietes für die angewandte wissenschaftliche Forschung und zu guter Letzt

• Schaffung eines Ortes mit klarem sozialpädagogischem Potential.

 

Zur Erfüllung dieser drei Aufgaben wurde die Wildbewirtschaftung beider Gebiete einem Rat übertragen, der eng mit den wissenschaftlichen und administrativen Stellen der Verwaltung zusammenarbeitet. Im Juli 1995 bestätigte König Albert II diesen dreifachen Auftrag und bezog dabei noch ausdrücklicher die Regionalverwaltung ein, im vorliegenden Fall die Generaldirektion der natürlichen Ressourcen und der Umwelt (GDNRU), genauer die Abteilung, die für die Natur und Forste zuständig ist (ANF).

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